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Tierpension von der Steuer absetzbar? Das musst du wissen!

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Eine Katzenpension klingt verlockend: professionelle Betreuung, Auslauf, Futter, Sicherheit. Doch wenn du die Rechnung siehst, kommt schnell die Frage: Kann ich eine Tierpension von der Steuer absetzen?

Ist die Tierpension steuerlich absetzbar? Geldmünzen liegen aufgestapelt und symbolisch auf einem Tisch.
Tierpension von der Steuer absetzbar? Das musst du wissen!

Schnell-Info: Wie setze ich eine Tierpension von der Steuer ab?

  • Eine Tierpension – auch „Katzenhotel“ oder „Hundepension“ – ist nicht von der Steuer absetzbar.

Kann ich die Tierpension von der Steuer absetzen?

Das Finanzamt unterscheidet genau, wo die Leistung erbracht wird. Entscheidend ist, ob sie in deinem Haushalt stattfindet oder außerhalb. Wenn die Tierbetreuung nicht bei dir zu Hause stattfindet, kannst du sie nicht in der Einkommenserklärung angeben.

Es gibt jedoch einen Trick …

Eine Tierpension ist nicht absetzbar, doch es gibt eine Möglichkeit, wie du Betreuungskosten absetzt. Nämlich: Wenn die Betreuung zu Hause stattfindet, zum Beispiel durch einen gewerblich handelnden Tiersitter (kein Freundschaftsdienst), kannst du die Kosten von der Steuer absetzen. Es klappt somit nur mit einem professionellen Haustiersitter.

Wie viel du sparst, liest du hier: Anleitung, wie du die Kosten für den Katzensitter beim Finanzamt angibst (gilt auch für Hunde).

Fazit: Du sparst mit einem Sitter!

Kurz gesagt: Eine Tierpension kannst du nicht von der Steuer absetzen. Aber wenn dein Haustier zu Hause betreut wird, kannst du die Ausgaben sehr wohl geltend machen. Wer also clever plant, spart bares Geld.

Sparst du gerne oder sagst du, dass es sich nicht lohnt? Schreibe gerne einen Kommentar. Oder falls du einen Sitter suchst, schau mal hier: mobile Katzenbetreuung in Oldenburg und umzu.

FAQ: Katzenpension steuerlich absetzbar?

Wie ist das bei einer Hundepension?

Es ist egal welche Haustiere betreuut werden. Eine Tierpension ist nicht steuerlich absetzbar.

Das ist der Grund, warum eine Tierpension nicht absetzbar ist:

So schön die Betreuung im „Hotel“ auch ist, sie zählt nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. Warum? Weil die Betreuung nicht bei dir zu Hause, sondern in der Pension stattfindet. Für das Finanzamt spielt der Ort die Hauptrolle. Eine Katzen- oder Hundepension ist aus Behördensicht wie ein Hotel, nur eben für Tiere. Und Hotelkosten gelten nicht als Dienstleistung im eigenen Haushalt.

Ein Beispiel: Bringst du deine Katze für eine Woche in eine Pension, kannst du die Kosten nicht beim Finanzamt geltend machen. Selbst wenn du dort Reinigung, Futter oder Pflege bezahlst – das alles passiert außerhalb deiner Wohnung.

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katzensitter oldenburg
Beitrag verfasst von:
Henrik Blaschke
Henrik ist selbst seit vielen Jahren Katzenhalter. Seit 2018 führt er den Katzenblog smallnature.de, in dem du über 100 Ratgeber findest. Er ist zudem Futterberater und Katzensitter. Hier auf Katzensitter-Oldenburg.de behandelt er hauptsächlich das Thema Katzenbetreuung.

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