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Ist ein Katzensitter steuerlich absetzbar?

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Kann ich den Katzensitter von der Steuer absetzen? Ja, du kannst eine Katzenbetreuung in der Steuererklärung angeben, jedoch nicht alle Arten.

Wie es genau funktioniert, wie viel Geld du vom Finanzamt erstattet bekommst und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst du jetzt!

Katzenbetreuung/Katzensitter von der Steuer absetzen.
Ist ein Katzensitter steuerlich absetzbar?

Schnell-Info: Anleitung – Katzensitter von der Steuer absetzen

  • Ein Katzensitter ist von der Steuer absetzbar, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Dein Sitter handelt gewerblich, besucht dich zu Hause, du bekommst von ihm eine Rechnung („Nachweis“) und du überweist den Rechnungsbetrag (kein Bargeld).
  • Hier angeben: In der Steuererklärung kannst du die Katzenbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung eintragen.
  • Höhe der Erstattung: Pro Jahr kannst du 20 % der Kosten, maximal 4000 €, angeben. Das Finanzamt verrechnet die Kosten mit den anderen Dingen, die du in der Erklärung einträgst, sodass es möglich ist, einen Betrag erstattet zu bekommen. Die Höhe ist abhängig davon, was du alles dem Finanzamt übermittelst.

Tierbetreuung von der Steuer absetzen?

Ja, eine Tierbetreuung wie eine Katzenbetreuung kannst du von der Steuer absetzen, allerdings müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

Wie viel bekomme ich erstattet?

Wenn der Katzensitter zu dir nach Hause kommt, gilt die Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Du kannst 20 % der Arbeitskosten (also ohne Material oder Futter) direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Es gibt eine Höchstgrenze von 4000 € pro Jahr (max. 20 % von 20.000 € im Jahr).

Beispielrechnung:

Angenommen, du zahlst deinem Katzensitter im Jahr 800 € für die Katzenbetreuung. Es ergibt sich:

  • 20 % von 800 € = 160 € Steuerersparnis

Diese 160 € werden von deiner Steuerschuld abgezogen (nicht ausgezahlt) und nicht mit den Werbekosten verrechnet. Wenn du also keine Werbekosten hast, profitierst du trotzdem ab dem ersten Euro für eine Tierbetreuung von einer Ersparnis und hast mehr Netto vom Brutto.

Wo trage ich die Katzenbetreuung in der Steuererklärung ein?

Wenn dein Katzensitter zu dir nach Hause kommt, trägst du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG ein.

Bei Elster:

  1. Öffne deine Einkommserklärung in Elster und gehe zum Abschnitt „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ und dann „2 – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistunen“.
  2. Nun trägst du die Art der Dienstleistung (z. B. „Tierbetreuung/Katzensitter im Haushalt“) und die Höhe der Kosten (= Summe der Rechnungsbeträge vom Sitter) ein.
  3. Wenn du mehrere haushaltsnahe Dienstleistungen hast (z. B. Reinigungskraft oder für die Gartenpflege), kannst du sie addieren und alle Kosten angeben.

So einfach kannst du mit einer Katzenbetreuung Steuern sparen!

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FAQ: Katzensitter steuerlich absetzbar?

Gilt das nur für Katzen?

Nein – das gilt für alle Haustiere, egal ob Hund, Katze, Kaninchen, Vogel oder Meerschweinchen. Wichtig ist nur, dass die Betreuung in deinem Haushalt stattfindet.

Kann ich die Kosten für eine Tierpension absetzen?

Nein, eine Tierpension kannst du nicht steuerlich absetzen. Grund: Die Leistung wird außerhalb deines Haushalts erbracht und das Finanzamt erkennt nur Arbeiten im Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistungen an.

Kann ich eine Katzenbetreuung von der Steuer absetzen?

Ja, wenn die Betreuung in deinem Haushalt stattfindet, kannst du 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4000 € pro Jahr absetzen). Kommt der Katzensitter zu dir nach Hause, um die Katze zu füttern, das Katzenklo zu reinigen oder mit ihr zu spielen, gilt das als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG).

Was gilt bei Tierbetreuung zu Hause durch Freunde oder Nachbarn?

Nur wenn dein Freund oder Nachbar offiziell eine Rechnung stellt und du per Überweisung bezahlst, kannst du es absetzen. Barzahlung oder bloß „Dankeschön-Geschenke“ zählen nicht, da privates Gefallen-Tun nicht absetzbar ist.

Welche Leistungen zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen für Tierhalter?

Füttern, Gassi gehen, Katzenklo reinigen, Fellpflege, wenn sie im Haushalt erfolgt, Reinigung von Tierzubehör (z.B. Käfig oder Näpfe). Nicht dazu gehören Tierarztkosten, Kosten für eine Betreuung außerhalb des Haushalts (z.B. in einer Tierpension).

Was ist der Unterschied zwischen haushaltsnahe Dienstleistung und Werbungskosten?

Eine haushaltsnahe Dienstleistung betrifft Tätigkeiten im privaten Haushalt (z. B. Katzensitter, Reinigungskraft). Es ist eine direkte Ermäßigung bis 4.000 € jährlich möglich. Werbungskosten betreffen berufliche Ausgaben (z. B. Fahrten zur Arbeit). Erst wenn sie über der Pauschale von 1.230 € liegen, führen sie zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.

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katzensitter oldenburg
Beitrag verfasst von:
Henrik Blaschke
Henrik ist selbst seit vielen Jahren Katzenhalter. Seit 2018 führt er den Katzenblog smallnature.de, in dem du über 100 Ratgeber findest. Er ist zudem Futterberater und Katzensitter. Hier auf Katzensitter-Oldenburg.de behandelt er hauptsächlich das Thema Katzenbetreuung.

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